ALLGEMEINE

GESCHÄFTS

BEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

Schlinkmann Classic GmbH

Bahnhofstraße 197

59759 Arnsberg

Deutschland

Telefon: 02932 89433-25

E-Mail: mail@schlinkmann-classic.de

vertreten durch den Geschäftsführer

Hendrik Schlinkmann

(nachfolgend „Anbieter“)

und ihren Kunden

(nachfolgend „Kunde“)

über die Erbringung von Dienstleistungen, Storage-Leistungen sowie den Verkauf von Waren.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrerGeltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter bietet insbesondere die entgeltliche Betreuung und Einlagerung klassischer Fahrzeuge und Sportwagen sowie damit verbundene Dienstleistungen an.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Storage-Paket, dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

Der Anbieter schuldet ausschließlich die Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden.

Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Wartung, Reparatur, Pflege oder technischen Betreuung des Fahrzeugs besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch tatsächliche Übernahme des Fahrzeugs durch den Anbieter zustande.

Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsabschluss weitere Informationen zum Fahrzeug, dessen Wert, Zustand oder zur gewünschten Nutzung einzuholen.

4. Fahrzeugannahme und Übergabe

Bei Übernahme des Fahrzeugs kann der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert werden.

Die Dokumentation kann insbesondere enthalten:

Fahrzeugdaten

Kilometerstand

sichtbare Schäden

Zustand der Karosserie und des Innenraums

vorhandenes Zubehör

Anzahl der übergebenen Schlüssel

übergebene Dokumente

Der Kunde bestätigt, dass er zur Übergabe des Fahrzeugs berechtigt ist und keine. Rechte Dritter entgegenstehen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über besondere Eigenschaften oder Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren, die für die sichere Lagerung/Handhabung relevant sein können.

5. Eigentum am Fahrzeug

Das Eigentum am eingelagerten Fahrzeug verbleibt jederzeit beim Kunden.

Durch die Einlagerung erfolgt keine Eigentumsübertragung auf den Anbieter.

Der Kunde versichert, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug zu sein.

6. Leistungen des Storage-Anbieters

Der Anbieter lagert Fahrzeuge entsprechend des gebuchten Storage-Pakets ein.

Die Leistungen können insbesondere umfassen:

sichere Unterbringung des Fahrzeugs

Organisation der Fahrzeugverwaltung

Zugangskontrolle

Fahrzeugbewegungen innerhalb des Betriebsgeländes

vereinbarte Zusatzleistungen

Der Anbieter ist berechtigt, Fahrzeuge innerhalb des Betriebsgeländes zu bewegen, soweit dies für Organisation, Sicherheit, vereinbarte Leistungen, Übergaben oder betriebliche Abläufe erforderlich ist.

Eine Nutzung des Fahrzeugs zu privaten Zwecken durch den Anbieter oder Dritte erfolgt nicht.

7. Technische Betreuung und Wartung

Eine technische Wartung oder regelmäßige Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

Ohne gesonderte Vereinbarung übernimmt der Anbieter insbesondere keine Verpflichtung zur:

Durchführung von Reparaturen

Kontrolle technischer Flüssigkeiten

Wartung

TÜV- oder Zulassungsüberwachung

Batteriepflege

Reifenpflege

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, notwendige Wartungsmaßnahmen rechtzeitig zu veranlassen.

8. Zustand und besondere Eigenschaften des Fahrzeugs

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über besondere Eigenschaften des Fahrzeugs zu informieren.

Dies gilt insbesondere für:

empfindliche Fahrzeugteile

besondere Start- oder Bedienvorgänge

elektrische Besonderheiten

Alarmanlagen

Spezialtechnik

notwendige Sicherheitsmaßnahmen

Nachteile, die aufgrund nicht mitgeteilter Besonderheiten entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters.

9. Schlüssel und Fahrzeugdokumente

Die Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln oder Fahrzeugdokumenten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Anbieter übernimmt keine Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung von Fahrzeugpapieren oder sonstigen Gegenständen.

Persönliche Gegenstände im Fahrzeug sollten vom Kunden entfernt werden.

Für nicht vereinbarte Gegenstände im Fahrzeug übernimmt der Anbieter keine Haftung.

10. Zugang zum Fahrzeug und Betriebsgelände

Der Zugang zu eingelagerten Fahrzeugen von SCHLINKMANN CLASSIC erfolgt zurzeit aus Sicherheitsgründen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Der Anbieter ist berechtigt, Sicherheits- und Zutrittsregelungen für das Betriebsgelände festzulegen.

Der Kunde verpflichtet sich, Anweisungen des Anbieters sowie Sicherheitsvorgaben einzuhalten.

Ein Anspruch auf jederzeitigen freien Zugang besteht zurzeit noch nicht.

11. Fahrzeugabholung und Auslagerung

Die Herausgabe eines Fahrzeugs erfolgt nach vorheriger Abstimmung.

Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs nach Maßgabe der

gesetzlichen Vorschriften von der Begleichung fälliger Forderungen aus dem

Vertragsverhältnis abhängig zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Beendigung des Vertrags innerhalb der vereinbarten Frist abzuholen.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Vertrag oder der jeweils vereinbarten Preisliste.

Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise.

Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

13. Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht

Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften weitere Schritte einzuleiten.

Der Anbieter kann insbesondere ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

14. Versicherung des Fahrzeugs

Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Einlagerungsdauer für einen ausreichenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs zu sorgen.

Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass ein ausreichender Schutz gegen typische Risiken wie Beschädigung, Diebstahl oder Verlust besteht.

Eine Versicherung durch den Anbieter erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbartwurde.

Der Anbieter ist berechtigt, sich auf Verlangen einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen zu lassen.

15. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung bleiben unberührt.

16. Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Ereignisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder verhindern.

Hierzu gehören insbesondere:

Naturereignisse

Feuer

Überschwemmungen

behördliche Maßnahmen

technische Ausfälle oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters

sonstige unvorhersehbare Ereignisse

17. Kündigung und Vertragsbeendigung

Die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

erheblichen Vertragsverletzungen,

wiederholtem Zahlungsverzug,

fehlender Mitwirkung des Kunden,

Gefährdung des Betriebs oder anderer eingelagerten Fahrzeuge.

Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Frist abzuholen.

Erfolgt keine rechtzeitige Abholung, können nach vorheriger Ankündigung zusätzliche Kosten entstehen.

18. Veranstaltungen und Trackdays

Sofern der Anbieter Veranstaltungen, Fahrveranstaltungen oder Trackdays anbietet, gelten hierfür gegebenenfalls gesonderte Teilnahmebedingungen.

Die Teilnahme erfolgt freiwillig.

Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass motorsportnahe Veranstaltungen besondere Risiken beinhalten können.

Der Anbieter ist berechtigt, Sicherheitsanforderungen und Teilnahmevoraussetzungen festzulegen.

19. Verkauf von Waren / Online-Shop

Soweit der Anbieter Waren verkauft, gelten ergänzend folgende Regelungen:

Die Darstellung von Waren stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

Ein Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch den Anbieter oder durch Bereitstellung der Ware zustande.

Die Waren werden ausschließlich nach den vereinbarten Bedingungen bereitgestellt.

Ein Versand von Waren erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

20. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, soweit gesetzliche Ausnahmen greifen, insbesondere bei individuell angefertigten oder personalisierten Waren.

Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

21. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

22. Hausrecht

Der Anbieter übt auf seinem Betriebsgelände das Hausrecht aus.

Der Anbieter ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder einzuschränken, sofern dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund eines berechtigten Interesses erforderlich ist.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die gesetzlichen Regelungen über die Einschränkung der Rechtswahl und die Anwendung zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

Vertragsverhältnissen der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026

Schwarzer Oldtimer im Schwarz-Weiß-Foto vor dunklem Hintergrund in einer Garage